Saggi di Dodis 4 (2022/5)
Artikel
Die «Heimkehrverweigerer».
Aserbaidschanische Internierte im Spannungsfeld der schweizerisch-sowjetischen Beziehungen 1945–1948
Lelia Ischi
Zusammenfassung
Kurz vor Ende des Zweiten Weltkriegs, im April 1945: Aus deutscher Kriegsgefangenschaft entkommen, passierte eine Gruppe von Aserbaidschanern in deutscher Uniform die Schweizer Grenze. Sie wurde in der Schweiz interniert und sollte sich wenig später bei der Neuaufnahme diplomati-scher Beziehungen mit der Sowjetunion als besondere He-rausforderung erweisen. Der vorliegende Artikel behandelt die Repatriierungsfrage der aserbaidschanischen Internier-ten als bedeutenden Aspekt der Annäherung zwischen der Schweiz und der Sowjetunion in der unmittelbaren Nach-kriegszeit. Ihre Ausschaffung in die Türkei im Jahr 1948 ist in Anbetracht der fragilen Beziehungen zur kommunisti-schen Grossmacht retrospektiv als aussenpolitisch riskant einzustufen. Denn die Sowjetunion – zu der die offiziellen Beziehungen erst 1946 wieder aufgenommen wurden – hatte eine «restlose» Repatriierung gefordert.
Abstract
Shortly before the end of the Second World War, April 1945: A group of Azerbaijanis in German uniforms crosses the Swiss border. These escaped Soviet prisoners of war were subsequently interned in Swiderland and shortly after-wards proved to be a particular challenge in the sensitive undertaking of re-establishing diplomatic relations with the Soviet Union. This article deals with the repatriation issue of the Azerbaijani internees as an important aspect of the rapprochement between Swiderland and the Soviet Union in the immediate post-war period. In retrospect, their depor-tation to Turkey in 1948 can be classified as risky in terms of foreign policy, given the fragile relations with the commu-nist superpower, which have just been restored in 1946, and the Soviet Unions’ demand of «total» repatriation.
Lelia Ischi, *1994, B.A., Historikerin, absolviert einen Master in Neuester Geschichte, Schweizergeschichte sowie Osteuropa-Studien an den Universitäten Bern und Fribourg und arbeitet als wissenschaftliche Hilfskraft bei der Forschungsstelle Diplomatische Dokumente der Schweiz (Dodis).
Statt auf Seiten wird direkt auf die Absätze verwiesen, die ihre Gültigkeit Format unabhängig behalten. Bsp.: Absatz 3 (Abs. 3), dodis.ch/saggi/4-5#3.
Die «Heimkehrverweigerer».
Aserbaidschanische Internierte im Spannungsfeld der schweizerisch-sowjetischen Beziehungen 1945–19481
Lelia Ischi
as Ende des Zweiten Weltkriegs war zugleich der Beginn einer glo- 1 balen Herausforderung: Rund 40 Millionen Menschen, die durch den Krieg entwurzelt worden waren, mussten repatriiert oder umgesiedelt werden.2 In erster Linie waren es sowjetische Kriegsgefangene, die sich weigerten, in ihre Heimat zurückzukehren.3 Auch in der Schweiz wurden ungefähr 10 000 Sowjetbürger interniert, darunter eine überschaubare Gruppe von rund 350 Heimkehrverweigerern aus Aserbaidschan.4
205 von ihnen wurden im Sommer 1948 aus der Schweiz nach Genua und 2 von dort aus auf dem Schiffsweg in die Türkei gebracht.5 Dieses Ereignis ist deshalb bemerkenswert, weil die Schweiz zwischen 1918 und 1946 keine diplomatischen Beziehungen zur Sowjetunion unterhielt und die Wiederaufnahme dieser Beziehungen nach Kriegsende nicht zuledt unter der Bedingung der restlosen Repatriierung der sowjetischen Internierten erfolgte.6 Dass die Schweizer Regierung sich dazu entschied, die Internierten aus Aserbaidschan, welche nicht in die Sowjetunion zurückkehren wollten, in die Türkei zu bringen, erscheint retrospektiv als ein aussenpolitisch riskantes und den sowjetischen Interessen zuwiderlaufendes Unterfangen.
Der vorliegende Artikel beleuchtet den bisher kaum erforschten Umgang der Schweizer Behörden und Politik mit der Repatriierungsfrage der aserbaidschanisch-sowjetischen Internierten. Darüber hinaus wird die Rolle dieser überschaubaren Gruppe in der Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen mit der bolschewistischen Siegermacht aufgearbeitet.
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Die Pflicht des Neutralen – Internierung in der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs
In der Historiografie, die sich seit über 60 Jahren mit dem Umgang der Schweiz mit Flüchtlingen während des Zweiten Weltkrieges auseinandersedt, haben Studien zur Internierungsgeschichte weniger Beachtung gefunden als Dar-stellungen zur allgemeinen Flüchtlingspolitik.8 Die nicht heimkehrwilligen Internierten aus Aserbaidschan werden in der Fachliteratur nicht oder nur am Rande thematisiert.9 Der Umgang mit ihnen ist ein bisher kaum beachteter und doch relevanter Aspekt der Geschichte der schweizerisch-sowjetischen Beziehungen sowie der Internierung sowjetischer Militärpersonen in der Schweiz während des Zweiten Weltkrieges.
Die Fluchtbewegungen in die Schweiz nahmen bereits vor dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs zu. Das war eine Folge der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Deutschen Reich im Jahr 1933. Zu diesem Zeitpunkt war die Flüchtlingspolitik der Schweiz Teil ihrer Ausländerpolitik, weshalb mit Ausnahme von politischen Flüchtlingen das Bundesgesed über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG)10 galt. Das war der Grund, warum die geflüchteten Menschen nicht als Schudbedürftige, sondern als unerwünschte Ausländer behandelt wurden. Die Schweizer Politik bemühte sich – dem Neutralitätsdogma verpflichtet – mehr um eine juristisch korrekte als um eine besonders humane Behandlung der Flüchtlinge. Bis 1938 waren in der Schweiz die Bundesanwaltschaft für politische Flüchtlinge und die Kantone für Emigranten entscheidungsbefugt. Als dritte und koordinierende Instanz war die Polizeiabteilung des EJPD für Flüchtlingsfragen zuständig.11
In den ersten Kriegsjahren und mit zunehmender Migration in die Schweiz wuchs das Bedürfnis, die Entscheidungsbefugnis im Einwanderungsbereich zu zentralisieren. Bemühungen in diese Richtung wurden durch das Vollmachtenregime des Bundesrats während des Zweiten Weltkriegs begünstigt. Beson¬ders zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang der Bundesratsbeschluss vom 17. Oktober 1939,12 welcher die Ausschaffung illegal eingereister Flüchtlinge durch die Kantone vorsah und die Grundlage für die Internierung derjenigen schuf, die nicht ausgeschafft werden konnten.
Zur ersten grossen Fluchtbewegung von fremden Armeeangehörigen in die Schweiz kam es im Juni 1940, nachdem deutsche Kampftruppen in französische Gebiete vorgestossen waren: Zwischen dem 16. und 20. Juni übertraten 42 000 Angehörige polnischer und französischer Truppen die Schweizer Grenze.13
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Beziehungslose Zeiten zwischen der Schweiz und der Sowjetunion von 1917 bis 1946
Die bis anhin zuständigen Instanzen waren mit dieser Zahl an zu internierenden Personen überfordert. So dauerte es nicht lange, bis der Bundesrat und General Henri Guisan den Präsidenten des Schweizerischen Roten Kreuzes, Oberstdivisionär Johannes von Muralt, zum eidgenössischen Kommissär für Internierungen ernannten. Im Dezember 1940 folgte die Gründung des Eidge-nössischen Kommissariats für Internierung und Hospitalisierung (EKIH), das dem Armeestab angegliedert wurde.14
Das nun institutionalisierte Internierungswesen stüdte sich auf internationale Abkommen: Massgebend für den Umgang mit fremden Militärpersonen während des Zweiten Weltkriegs war das fünfte Abkommen der Haager Frie-denskonferenz von 1907, das die Schweiz im Frühjahr 1910 ratifiziert hatte.15
Im zweiten Kapitel des Abkommens wurde die Behandlung von Angehöri-gen einer Kriegsmacht geregelt, die bei Neutralen untergebracht waren. Aus-serdem erwuchs nach dem Ersten Weltkrieg und den damit einhergehenden Erfahrungen mit Kriegsgefangenen das Bedürfnis, den Status und die Inter-nierungsregeln von Kriegsgefangenen genauer zu bestimmen. In der Folge be-rief der Bundesrat im Juli 1929 eine internationale Konferenz in Genf ein. Die teilnehmenden Staaten unterzeichneten dort das Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen vom 27. Juli 1929, das als Ergänzung der Haager Konventionen angesehen wird.16 Aus dem Schlussbericht des EKIH geht hervor, dass die beiden Abkommen die Grundlage für das Internierungswesen in der Schweiz im Zweiten Weltkrieg bildeten.17
Von 1939 bis 1945 wurden in der Schweiz insgesamt 104 000 ausländische Militärangehörige interniert, davon waren rund 10 000 Sowjetbürger.18 Die Umstände der Internierung der Sowjetbürger waren insbesondere durch die fehlenden offiziellen Beziehungen der Schweiz zur Sowjetunion bestimmt.
Nach der Oktoberrevolution 1917 und der Ausweisung einer sowjetischen diplomatischen Mission aus der Schweiz im Jahr 1918 waren die offiziellen Be-ziehungen zwischen der Schweiz und der Sowjetunion auf einem Tiefpunkt angelangt. Der Bundesrat verweigerte nicht nur die Anerkennung der Sowjetregierung, er brach auch die diplomatischen Beziehungen ab – aus Furcht vor politischen Agitationen bolschewistischer Akteure in der Schweiz.19 Die Wie¬deraufnahme der diplomatischen Beziehungen gelang bis 1946 nicht. Das lag nicht zuledt an der antikommunistischen20 Haltung der Schweizer Politik und an der damit einhergehenden Ablehnung der Regierung in Moskau.
Erwähnenswert sind diesbezüglich zwei schweizerische Aussenminister, deren Handlungen die Beziehungen zur Sowjetunion belasteten: So hielt der katholisch-konservative Bundesrat Giuseppe Motta am 17. September 1934 in Genf seine bekannte Rede gegen die Aufnahme der Sowjetunion in den Völ-kerbund.21 Seinem waadtländischen Nachfolger, dem freisinnigen Marcel Pilet-Golaz, der 1940 amtierender Bundespräsident war, wurde eine profaschistische Haltung nachgesagt, was unter anderem mit seiner Rede nach der französischen Niederlage 1940 22 zusammenhing. Er zeigte sich darin offen für eine Anpassung der Schweiz an das nationalsozialistische Deutsche Reich und erntete dafür Kritik von einer Schweizer Öffentlichkeit, die sich zu diesem Zeit-punkt eben erst auf den Widerstand gegen den kriegsführenden Nachbarn ein-geschworen hatte.23
Im Jahr 1944 versuchte Bundesrat Pilet-Golaz die Beziehungen zur Sowjet-union wieder aufzunehmen. Aus Moskau erhielt er jedoch eine schroffe Absage mit der Begründung, der Bundesrat verfolge eine profaschistische und antisowjetische Politik. Sein Scheitern führte zu einem Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit, was ihn im Dezember 1944 zum Rücktritt aus dem Bun-desrat bewegte.24 Die Neubesedung im Bundesrat war symptomatisch für die schweizerische Auseinandersedung mit der eigenen Haltung während der ers¬ten Kriegsjahre. Man wollte sich den neuen Realitäten gegen Ende des Krieges ohne einen langjährigen Exponenten des Antibolschewismus – wie Pilet-Golaz einer war – stellen.25
Die Anwesenheit sowjetischer Internierter in der Schweiz war eine neue Möglichkeit, mit der Sowjetunion offiziell in Beziehung zu treten. Bundesrat Max Petitpierre, der 1945 die Leitung des EPD übernahm, bemühte sich um eine Normalisierung der Beziehungen zur Sowjetunion, deren weltpolitische Bedeutung nach ihren militärischen Erfolgen gegen die Wehrmacht unbestritten war.
Die Situation der sowjetischen Internierten in der Schweiz erschwerte jedoch Petitpierres Normalisierungsbemühungen: Im Frühjahr 1945 gelangten Berichte über die schlechten Lebensbedingungen sowjetischer Internierter in Schweizer Lagern an die Öffentlichkeit, worauf Moskau schwere Vorwürfe ge-gen Bern erhob. Darüber hinaus barg die Anwesenheit von rund 10 000 sowje-tischen Internierten aus Sicht des Bundesrats die Gefahr kommunistischer Agitation, weshalb man daran interessiert war, die Internierten möglichst rasch loszuwerden. Zur Klärung der Verhältnisse wies Petitpierre die Vorwürfe der schlechten Behandlung der Internierten zurück und lud eine sowjetische Delegation zur Erörterung der Repatriierungsfrage in die Schweiz ein.26
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Kollaborateure oder Überlebende? Erwägungen über den rechtlichen Status der Aserbaidschaner
Die Heimkehr in die Sowjetunion wurde jedoch besonders von zwei Gruppen vehement verweigert – von den Balten27 und den Kaukasiern (grösstenteils Aserbaid-schaner). Ledtere spielten aus vielschichtigen Gründen eine unerwartet pro-minente Rolle in den Verhandlungen mit der sowjetischen Militärdelegation.28
Die meisten aserbaidschanisch-stämmigen sowjetischen Armeeangehörigen, 15 die in der Schweiz interniert wurden, kamen kurz vor Kriegsende am 20. April 1945 über die Grenze auf Schweizer Territorium.29 Sie bildeten die Mehrheit in einer Gruppe von 307 Männern, die den Grenzübertritt bei Campocologno im Kanton Graubünden schaffte. Das Pladkommando Engadin zählte unter den 307 Männern 7 Polen, 30 bis 35 Tataren und 265 bis 270 Aserbaidschaner.
Aus den Befragungen der Männer ergaben sich folgende übereinstimmende Aussagen: Sie seien aus verschiedenen deutschen Gefangenenlagern in das «Aserbaidschanische Regiment» der Wehrmacht30 zusammengezogen und nach Italien gebracht worden, wo sie erfahren hätten, dass sie gegen die Rote Armee eingesedt werden sollten. Sie hätten aber den Kampf gegen die Rote Armee, der sie zuvor selbst angehörten, nicht aufnehmen wollen. Deshalb hätten sie sich am 12. April 1945 in der Nähe von Bergamo von der Wehrmacht befreit. Danach seien sie mit italienischen Partisanenkämpfern in Kontakt getreten, die ihnen geraten hätten, sich in der Schweiz internieren zu lassen. Leutnant Mamed Ismailov sagte in der Vernehmung, die Gruppe sei sich gar nicht bewusst gewesen, dass sie in der Folge der Ereignisse bereits schweizerisches Hoheitsgebiet betreten habe. Gegenüber dem Pladkommando Engadin äusserten die Männer den Wunsch, in die Heimat zurückzukehren.31
Obschon fast alle Männer die deutsche Uniform trugen, wurden sie nicht weggewiesen – wie andere mutmassliche Kollaborateure Deutschlands. Ob-wohl eine Zugehörigkeit zur Vlasov-Armee 32 auf den ersten Blick möglich erschien, betrachtete Hauptmann Hid des Pladkommandos Engadin die Be-fragten als sowjetische Patrioten. So kam er zum Schluss, dass sie sich der Wehrmacht nur angeschlossen hatten, um der misslichen Lage in deutschen Gefangenenlagern zu entkommen. Er konnte nachvollziehen, dass die Aserbaidschaner das Risiko der Flucht auf sich nahmen, weil die Folgen eines Scheiterns ebenso lebensbedrohlich waren wie das Leben in einem deutschen Gefangenenlager. Und so schloss er seinen Bericht mit dem Sad: Ich konnte aus vorstehenden Erwägungen den Antrag auf Internierung dieser Gruppe mit gutem Gewissen stellen! 33
Die Einschädung von Hauptmann Hid, dass es sich bei den Aserbaidschanern um sowjetische Patrioten handelte, gilt es zu hinterfragen. Die tatsächlichen Umstände und Motive, unter denen die aserbaidschanisch-stämmigen Rotarmisten in einer der Ostlegionen der Wehrmacht landeten, wurden von den Schweizer Behörden nie abschliessend geklärt. Im Jahr 1945 und in den darauffolgenden Jahren beschäftigten sich die Schweizer Behörden und die Politik mehrmals mit der Frage, wie mit den Aserbaidschanern zu verfahren sei und ob ihnen bei der Rückkehr in die Sowjetunion eine Gefahr drohe. So wurde Leutnant Ismailov vier Monate nach dem Grenzübertritt erneut befragt. Er sagte aus, 1940 in Polen gefangen genommen worden zu sein und danach 17 Monate in einem Lager verbracht zu haben. Der Kaukasischen Legion 34 sei er beigetreten, um mehr zu essen zu kriegen.35 Die anderen Aserbaidschaner stüdten seine Kernaussage, dass die Motive vor allem überlebenstechnischer Natur gewesen und die sowjetisch-aserbaidschanischen Armeeangehörigen nicht aus Überzeugung zu den feindlichen Truppen der Wehrmacht überge-laufen seien.
Ein anderes Bild ergibt sich jedoch aus einem Schreiben der Internierten in eigener Sache an die Kirchendirektion des Kantons Bern. Darin schilder-te Hauptmann Aflan Zejnalov, der als Sprecher und Verbindungsmann der aserbaidschanischen Internierten in der Schweiz zu den Schweizer Behörden fungierte, dass eine Rückkehr der Aserbaidschaner in die Sowjetunion den sicheren Tod bedeute und dass es sich bei ihnen um Antikommunisten handle,36 die zum Feind Russlands übergelaufen seien, weil sie nicht mit dem kommunistischen Regime und dem Morden einig gingen.37
Die Angst vor dem sicheren Tod in der Sowjetunion kam nicht von ungefähr, da die ehemaligen Rotarmisten im Jahr 1941 über Stalins Befehl Nummer 270 unterrichtet worden waren. Darin stand, dass für die sowjetische Führung eine Gefangennahme durch den Feind den betreffenden Soldaten nicht etwa zu einem sowjetischen Kriegsgefangenen machte, sondern zu einem Vaterlands-verräter.38 Dieser berüchtigte Befehl enthielt auch Weisungen zur Verhaftung und Repression der Angehörigen der Deserteure. Stalin war der Meinung, dass bis zum Äussersten gegen den Feind gekämpft werden musste. Deshalb sei die ledte Kugel auch für die Selbsttötung bestimmt, um nicht in Gefangenschaft zu geraten. In der sowjetischen Kriegsführung dieser Zeit gab es nur den Sieg oder den Tod. Wer also in deutsche Kriegsgefangenschaft geriet und überlebte, wurde der Kollaboration beschuldigt. Doch die Haltung der sowjetischen Führung gegenüber ihren Deserteuren während des Zweiten Weltkriegs war nicht der einzige Faktor, der die aserbaidschanischen Rotarmisten an ihrer möglichen Rückkehr zweifeln liess. Auch die Vorgeschichte in ihrer Heimat spielte eine entscheidende Rolle.
Die sowjetische Führung betrieb an der Peripherie des neuen Vielvölker- staates eine Kulturpolitik, die das Leben der muslimischen Mehrheitsbevölke-rung der Aserbaidschanischen Sozialistischen Sowjetrepublik – insbesondere der ethnischen Aserbaidschaner als Titularnation – grundlegend beeinflusste. Zum einen blieb die chauvinistische Wahrnehmung der turk-muslimischen Bevölkerung als rückständig vom zaristischen Imperium bis zur Sowjetherr-schaft erhalten.39 Zum anderen verfolgte das bolschewistische Zentrum in Moskau die Verbreitung seiner Ideologie, die der Lebensführung der muslimischen Clanstrukturen zuwiderlief, auf dem gesamten Territorium der noch jungen Sowjetunion.40
Ende der 1920er-Jahre nahmen die Repressionen und Eingriffe in die Lebenswelt der transkaukasischen Muslime zu. Der aserbaidschanische Widerstand in Form des Festhaltens an Clanstrukturen, der Widerstand gegen die Gottlosen-Bewegung Zwangskollektivierung und die Konkurrenz zwischen muslimischen Traditionen und neuen sozialistischen Feiertagen boten in der Stalin-Ära ein ständiges Konflikt- und Gewaltpotenzial.41 Die 1930er-Jahre, die den Grossen Terror brachten, prägten auch die aserbaidschanische Geschichte durch die systematische Verfolgung, Unterdrückung und Ermordung zahlreicher subversiver Personen.
Die meisten Aserbaidschaner, die am Ende des Zweiten Weltkriegs ihren Weg in die Schweiz fanden, waren zwischen 1896 und 1927 geboren.42 Sie hatten also die sowjetischen Repressionen in ihrer Heimat als junge Menschen selbst bewusst erlebt oder waren zumindest als Kinder in einem von der sowje¬tischen Repressionspolitik geprägten Umfeld sozialisiert worden. Es ist daher davon auszugehen, dass unter ihnen auch eine genuine Ablehnung gegenüber allem Sowjetrussischem vorhanden war. Damit wäre auch ein plausibles Motiv sowohl für den Wehrmachtseinsad als auch für die Verweigerung der Heimkehr als Internierte gegeben.
In dieser Situation war die Schweiz gefordert, auf die sowjetischen Forderungen zu reagieren. Zuerst wollte das EPD im Juni 1946 den rechtlichen Status der in der Schweiz verbliebenen sowjetischen Internierten klären. Um abzuklären, ob es sich bei den Kaukasier[n] 43 um entflohene Kriegsgefangene, Deserteure oder um Personen handelte, die durch feindliche Operationen gezwungen wurden, die Grenze zur Schweiz zu übertreten, wandte sich Rudolf Bindschedler von der Abteilung für Auswärtiges des EPD an die Generalstabsabteilung des EMD und fragte nach den genauen Umständen des Grenzübertritts. Der Chef der Sektion für Territorialdienst, Leo Siegwart, sah den Grund für die Zusam¬menfassung in der Aserbaidschanischen Legion insbesondere in ihrer primären Sowjet-Feindlichkeit (Mohamedaner).44 Somit stellte er einen Bezug zur identitätsstiftenden Religion her, die sie von der bolschewistischen Ideologie abgrenzte und als Grundlage für die Rekrutierung durch die Wehrmacht dienen konnte.45
Beide Motive - sowohl die Absicht, durch den Eintritt in die Wehrmacht eine bessere Behandlung und Fluchtmöglichkeit zu erhalten, als auch der Übertritt aus antikommunistischer Gesinnung – erscheinen in Anbetracht der Kriegssituation und der Vorgeschichte Aserbaidschans unter sowjetischer Herrschaft nachvollziehbar. Am wahrscheinlichsten ist eine Kombination aus beiden Motiven – sowohl innerhalb der Gruppe als auch bei einzelnen Personen.
Der junge Jurist Bindschedler, der zwei Jahrzehnte später als Völkerrechtler besondere Bedeutung erlangte, befasste sich in den folgenden Wochen eingehend mit der Frage der zwangsweisen Repatriierung der Aserbaidschaner. Er folgerte im Juli 1946, dass eine Auslieferung dieser Gruppe mit den schweizerischen humanitären Prinzipien im Widerspruch stehen würde – selbst wenn sie in rechtlich zulässiger Weise durchgeführt werden würde, da eine solche Rückführung nur unter Anwendung von Gewalt möglich wäre.46 Er schloss seinen Bericht mit folgenden Worten:
Ein Einsad unserer bewaffneten Macht gegen diese wehrlosen Leute mit dem Zwecke, Schergendienste für einen andern Staat zu leisten, würde das Ansehen der Schweiz beschmuden und wäre kaum mit ihrer Würde zu vereinbaren. Die Verantwortung für einen solchen Akt kann von einem höheren Standpunkte aus schwerlich übernommen werden.47 -------------------------------------------------------------------
Sowjetische Militärdelegation und Petitpierres besondere Zusicherung
Diese Folgerung erwies sich später für die Repatriierungsfrage der Aserbaid-schaner als genauso wegweisend wie ihr nach wie vor ungeklärter rechtlicher Status.
Drei Monate nach dem Grenzübertritt der Aserbaidschaner stand der Besuch einer sowjetischen Militärdelegation zur Klärung der Lebensumstände der sowjetischen Internierten als auch derer Repatriierung an. Die Ausgangslage für die Gespräche mit der sowjetischen Delegation war komplex und heikel. Weil keine diplomatischen Beziehungen bestanden, die Schweizer Politik von so-wjetischer Seite als profaschistisch angesehen wurde, Anschuldigungen in Bezug auf die Lebensumstände der internierten Rotarmisten im Raum standen und die sowjetische Delegation eine restlose Repatriierung anstrebte, war eine gründliche Vorbereitung unabdingbar.48 Auch wurden zu diesem Zeitpunkt fünf diplomatische und konsularische Mitarbeiter der Schweiz auf sowjetischem Territorium an ihrer Rückkehr in die Schweiz gehindert.49 Da für die Schweiz die aussenpolitische Komponente ebenso wichtig war wie der militärische Aspekt, entschied sich der Bundesrat, die Verantwortung für die Angelegenheit auf das EPD und das EMD zu verteilen. Zum Delegationsleiter wurde – entsprechend der Führungsperson der sowjetischen Delegation – ein Militär eingesedt: Oberstdivisionär Hermann Flückiger. Bei den Vorbereitungen kam erschwerend hinzu, dass die Kommunikation mit der Sowjetunion vorwiegend über die Vertretungen der beiden Staaten in Paris oder über das französische Aussenministerium laufen musste, da zu diesem Zeitpunkt noch keine diplomatischen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Sowjetuni-on bestanden.50
Die Frage der Repatriierung der nicht heimkehrwilligen Aserbaidschaner war für die bevorstehenden Verhandlungen und deren mögliche Auswirkungen auf die künftigen Beziehungen zur Sowjetunion von besonderer Bedeutung – obwohl die Aserbaidschaner weniger als 4 Prozent der in der Schweiz internierten Sowjetbürger ausmachten. So musste sich auch der Bundesrat mit den internierten Aserbaidschanern befassen. Die Bundesräte Max Petitpierre, Vorsteher des EPD, und Karl Kobelt, Vorsteher des EMD, neigten dazu, mit einem Entscheid über die Zwangsrepatriierung der sowjetischen Internierten zuzuwarten, bis die Frage von der sowjetischen Delegation tatsächlich aufgeworfen wurde. Bundesrat Eduard von Steiger, Vorsteher des EJPD, beauftragte hingegen bereits Robert Jezler, diese Frage und ihre möglichen Implikationen zu prüfen.51
Jezler informierte mit seinem Bericht zur Entscheidungsfindung sowohl von Steiger als auch Petitpierre und betonte, dass die Frage der Heimkehrverweige¬rer von den sowjetischen Vertretern auf jeden Fall thematisiert werden würde, da sich der unnachgiebige Charakter dieser Forderung nach restloser Repa-triierung bereits in anderen Ländern abgezeichnet hatte.52 Zu den Personen¬gruppen, die von der Sowjetunion zurückgefordert werden konnten, zählte Jezler auch die Vlasovkosaken, womit zu diesem Zeitpunkt nicht mehr nur explizit diejenigen sowjetischen Offiziere und Soldaten gemeint waren, die unter Vlasov übergelaufen waren, sondern alle ehemaligen Rotarmisten, die in deutschen Kampfverbänden gedient hatten. Die meisten der sogenannten Vlasovkosaken wurden an der Schweizer Grenze aufgrund der Klassifizie-rung durch die Alliierten als «Kriegsverbrecher» zurückgewiesen. Doch die Aserbaidschaner, denen bei Campocologno im Frühjahr 1945 der Eintritt in die Schweiz gewährt wurde, konnten gemäss Jezler von der Sowjetregierung herausverlangt werden und müssten bei einer Rückkehr in die Sowjetunion mit erheblichen Repressionen rechnen.53 (ENDE VON Teil - 8)
Für die zwangsweise Rückschaffung der Aserbaidschaner, die seit ihrer Ankunft in der Schweiz mehrmals auf ihre Lage und Verzweiflung aufmerksam gemacht hatten, sprachen sowohl innen- als auch aussenpolitische Faktoren: Aus wirtschaftlichen Gründen der Nachkriegszeit und wegen der vorherr-schenden Überfremdungsängste, welche die schweizerische Flüchtlingspolitik in den 1940er-Jahren prägten, war man daran interessiert, für die Flüchtlinge ein reines Transitland zu bleiben und eine möglichst rasche Ausreise zu erwirken.54 Auch die angespannten Beziehungen zur Sowjetunion sprachen für eine Zwangsrepatriierung, denn eine Ablehnung der Repatriierungsforderungen hätte der Sowjetregierung erneut ein Argument geliefert, um die Schweiz einer profaschistischen Politik zu bezichtigen, wenn sie sich als Zufluchtsort für die Feinde der Sowjetunion positioniert hätte.55 Die Aserbaidschaner heimlich zurückzubehalten oder sie in einen Drittstaat ausreisen zu lassen, war nicht möglich, da die sowjetische Delegation sowohl durch eigene nachrichtendienstliche Tätigkeiten als auch durch die Transparenz der Schweizer Behörden bestens über die Anzahl und Herkunft der Internierten informiert war.56
Gegen die Zwangsrepatriierung der aserbaidschanischen Internierten sprachen völkerrechtliche Kriterien, die innerstaatliche Gesedgebung sowie die Berufung der Schweizer Behörden und Politik auf die Asyltradition der Schweiz.57 Nachdem das Ansehen der Schweiz in der internationalen Staaten-gemeinschaft wegen der kriegswirtschaftlichen Kollaboration mit dem natio-nalsozialistischen Regime auf einen Tiefpunkt gesunken war, bemühte sich die aussenpolitische Führung unter Bundesrat Petitpierre um die Rehabilitierung des angeschlagenen Rufs – die schweizerische Aussenpolitik sollte nicht mehr nur neutral, sondern auch solidarisch sein.58 Eine Auslieferung von gefährdeten Personen hätte im Widerspruch zur neu belebten humanitären Tradition gestanden. Obschon die sowjetische Führung eine Generalamnestie für Kolla-
(foto)| Der Leiter der sowjetischen Militärdelegation, Generalmajor Vicharev (4. v. l.), ist in der Schweiz angekommen, Ende Juli 1945. Quelle: CH-BAR#E5791#1000/949#2547* |
borateure aller Art ausgesprochen hatte, misstrauten die aserbaidschanischen Internierten ihrer angeblichen Sicherheit bei einer allfälligen Rückkehr.59 Die Schweizer Behörden konnten zu diesem Zeitpunkt den Wahrheitsgehalt oder die tatsächliche Umsedungsform dieser Generalamnestie nicht beurteilen, misstrauten ihr aber genauso. (ENDE VON Teil - 9)
Obwohl die Schweizer Behörden der Repatriierung kritisch gegenüberstan-den, entschied der Bundesrat im Zuge der Verhandlungen mit der sowjetischen Militärdelegation am 7. August 1945 die Heimschaffung der sowjetischen In-ternierten.60 Nachdem das EKIH die Entscheidung auch in den Internierungslagern, in denen sich die Aserbaidschaner befanden, bekannt gemacht hatte,61
trat erneut die entschlossene Rückkehrweigerung zutage. Trod der kommuni-zierten Generalamnestie versuchten die Internierten gegenüber verschiedenen Persönlichkeiten, Behörden und Institutionen ihre Ängste kundzutun und Verständnis für ihre Lage zu erwirken. Sie gingen dabei sogar so weit, mit kollek-tivem Suizid zu drohen.62
Der nächste Bundesratsbeschluss, der explizit die Aserbaidschaner betraf, folgte am 24. September 1945: Die heimkehrwilligen Russen sollten sofort durch den Transport der sowjetischen Militärdelegation abreisen, während den heimkehrverweigernden Kaukasiern temporär Asyl gewährt wurde. Es wurde aber auch beschlossen, diese Internierten in einem Lager zu sammeln, um der sowjetischen Delegation noch einmal eine Möglichkeit zu bieten, die Aserbaidschaner zur Heimkehr zu überzeugen.63 Diese Gelegenheit nudte die sowjetische Militärdelegation und begann am 22. November 1945 mit den Ein-zelbefragungen der Aserbaidschaner. Diese Befragungen fielen für die sowjetische Delegation jedoch wenig erfreulich aus, denn die Heimkehrverweigerer verhöhnten sie regelrecht: Sie verhielten sich frech, teilweise sogar bedrohlich und weigerten sich, mit den sowjetischen Beamten auf Russisch zu verhandeln – die Schweizer Behörden hofften, dass die Delegation bald auf die Fortführung der Befragungen verzichten würde.64
Während zu Beginn der Verhandlungen im Sommer insbesondere die Transporte der heimkehrwilligen Rotarmisten und die Klärung der Lebensbe-dingungen in den Schweizer Internierungslagern im Fokus standen, forderten im Herbst 1945 die unerledigten Fragen – wie die der Heimkehrverweigerer ein besonderes Fingerspidengefühl von der Schweizer Delegation. Der sowjetische Delegationsleiter, Generalmajor Vicharev, deutete mehrmals an, dass eine mögliche Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen – obschon diese nicht ausdrücklicher Gegenstand der Verhandlungen war – von Zeichen des guten Willens der Schweiz abhängig sei.65 Dieses Entgegenkommen wurde jedoch nicht an der konkreten Klärung aller offenen Fragen gemessen. Vielmehr hegte die sowjetische Führung aufgrund ihrer Erfahrungen mit der Schweiz seit der Russischen Revolution ein generelles Misstrauen gegenüber dem Bundesrat.66
Die Repatriierungsanstrengungen der Sowjetunion können als symptomatisch für den Beginn des Kalten Kriegs gedeutet werden. Die zwei Hauptgrün-de für das Ziel der restlosen Repatriierung waren die mögliche antikom-munistische Agitation durch Überläufer im Ausland67 und die Gefahr einer Rekrutierung derselben durch die Amerikaner. Diese Befürchtung war nicht unbegründet, da die Central Intelligence Agency (CIA) bereits Sowjetbürger in ihren Dienst gestellt hatte, die die Rückkehr verweigert hatten. Ausserdem sondierte die CIA, ob sich gerade unter den Vlasov-Leuten auch Personen befänden, die für den Nachrichtendienst eingesedt werden könnten.68
Dass es galt, das Vertrauen der Sowjetregierung zu gewinnen, äusserte sich auch im dilemmatischen Umgang der Schweiz mit den Aserbaidschanern: Ei-nerseits existierte völkerrechtlich keine Grundlage für die Auslieferung der nicht heimkehrwilligen Internierten, andererseits wollte man den wiederher-gestellten Kontakt zur Sowjetunion, die eine restlose Repatriierung forderte, nicht gefährden. Generalmajor Vicharev war über die Gruppe der Aserbaid-schaner in der Schweiz informiert und forderte am Schluss der Verhandlungen im Dezember 1945, dass die Schweizer Behörden ihre Zerstreuung und Weiterreise verhindern: (ENDE VON Teil - 10)
Sie sollten in die Sowjetunion heimgebracht werden. Die Frage, ob sie nicht einfach nach einem Drittstaat ausgeschafft werden sollten, wurde wiederholt besprochen. Die Sowjetunion wünscht die Übergabe an einen Drittstaat nicht, denn sonst verläuft sich die Gruppe vollständig.69
Da es sich bei der Behandlung der Heimkehrverweigerer aus Schweizer Sicht um eine aussenpolitische Frage handelte, musste sich das EPD damit befassen. Die schweizerische Militärdelegation fungierte bei diesem Verhandlungs¬gegenstand lediglich als Verbindungsorgan. Nachdem der Bundesrat den Aserbaidschanern vorübergehend Asyl gewährt hatte und die Überredungs-versuche durch die sowjetische Delegation missglückt waren, war beiden Seiten bewusst, dass im Rahmen der bereits verzögerten Verhandlungen keine schnelle Lösung für die aserbaidschanischen Internierten gefunden werden konnte. Generalmajor Vicharev liess festhalten, dass die Frage der Heimkehrverweigerer damit jedoch als pendent anzusehen sei.70
Kurz vor seiner Abreise bat er den Beauftragten für die Rückführung der Schweizer auf sowjetischem Territorium, Alfred Zehnder, ihn schnellstmöglich aufzusuchen. Er eröffnete ihm, dass zur Klärung einer weiteren heiklen Frage von Vjačeslav Michajlovič Molotov71 soeben Antwort eingegangen sei: Die von der Sowjetunion festgehaltenen Schweizer Bürger sollten repatriiert werden. Die Voraussedung dafür war jedoch die Auslieferung von zwei Personen, die von der Sowjetunion militärgerichtlich verfolgt worden waren. Noch am selben Tag, dem 28. Dezember 1945, suchte Zehnder die Bundesräte unter Zeitdruck auf, weil am Abend die Abschiedsaudienz Vicharevs bei Petitpierre geplant war und der sowjetische Generalmajor auf eine Antwort des Bundesrats vor dieser Audienz bestand.72 Dass sich der sowjetische Aussenminister zu den offenen Fragen der Militärdelegation in der Schweiz geäussert hatte, liess eine bevorstehende Annäherung auf diplomatischer Ebene erahnen und führte zur Bereitschaft des Bundesrats, den sowjetischen Forderungen nachzukommen und die beiden militärgerichtlich verfolgten Sowjetbürger im Austausch gegen die fünf Schweizer auszuliefern.73
In der anschliessenden Abschiedsaudienz brachte der sowjetische Delegati-onsleiter eine weitere offene Forderung erneut auf die Agenda: Die sowjetische Regierung wünschte ausdrücklich, dass die Internierten, die nicht zurückkehren wollten, kollektiv unter militärische Bewachung gestellt werden sollten, um ihre Flucht zu verhindern. Petitpierre sicherte seinem Gesprächspartner zu, auch dieser Forderung nachzukommen.74 Er traf diese Entscheidung unter enormem zeitlichem und politischem Druck, führte damit aber die Repatriie-rungsverhandlungen mit der Sowjetunion trod widriger Vorbedingungen zu einem erfolgreichen Abschluss.
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Von der Wiederaufnahme der Beziehungen 1946 bis zur Ausschaffung der Aserbaidschaner in die Türkei 1948
Der lang ersehnte Notenaustausch zur Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen fand am 18. März 1946 in Belgrad statt.75 Während dieses Ereignis für die Schweiz ein wichtiger Erfolg war, führte es bei den in der Schweiz ver-bliebenen Aserbaidschanern zu Verunsicherung und Verzweiflungstaten.76 Die Angst vor einer plödlichen Zwangsrepatriierung im Rahmen der wieder her-gestellten schweizerisch-sowjetischen Beziehungen wuchs und führte erneut zu kollektiven Selbstmorddrohungen.77 Dass die Sorge der Aserbaidschaner durchaus berechtigt war, zeigte sich kurze Zeit später.
Am 3. April 1946 rief Oberstdivisionär Flückiger den russischsprachigen Diplomaten Raymond Probst an, um ihn darüber zu informieren, dass drei sowjetische Offiziere in der Schweiz eingetroffen seien. Diese zweite – die schweizerische Seite überrumpelnde – sowjetische Militärdelegation reiste mit dem Ziel an, die Heimschaffung der verbliebenen Internierten in der Schweiz zu erreichen.78 Der Delegationsleiter, Major Arsenij Berezin, forderte, dass die Repatriierungsfrage noch vor der Errichtung einer sowjetischen Gesandtschaft in der Schweiz geregelt werde. Doch diesmal wollte Petitpierre den sowjetischen Forderungen standhalten. Er bestand darauf, dass die Repatriierungs-frage der Heimkehrverweigerer von der ersten sowjetischen Militärdelegation vorübergehend abgeschlossen sei und erst wieder Gegenstand diplomatischer Verhandlungen werden könne, sobald die sowjetische Gesandtschaft in der Schweiz errichtet worden sei.79 Nach längerem Tauziehen willigte die sowje¬tische Delegation ein, die offenen Fragen zum Gegenstand diplomatischer Gespräche zu machen.80
Doch die besondere Zusicherung Petitpierres, dass die aserbaidschanischen Internierten vorläufig unter militärischer Kontrolle blieben, war noch bis im Juni 1947 ein verwaltungsinternes Problem. Um die militärische Kontrolle der Aserbaidschaner sicherzustellen, musste das EKIH bestehen bleiben, obwohles eigentlich aufgelöst werden sollte. Der Bundesrat hatte daher die Frage zu klären, wer für die militärische Überwachung der Aserbaidschaner zuständig war. Die Bewachung und das Verbleiben der Aserbaidschaner unter der Mili-tärverwaltung erachtete EMD-Vorsteher Kobelt nicht als gegeben.81 Petitpierre hingegen bestand darauf, dass die Bewachung der Aserbaidschaner durch das Militär eine aussenpolitische Notwendigkeit darstellte, bis die sowjetische Gesandtschaft installiert war. Er betonte, dass es seine Zusicherung war, die es Generalmajor Vicharev ermöglicht hatte, die schweizerische «Kompromiss-lösung in Moskau schmackhaft zu machen».82 Deshalb wünschte das EPD, die Bewachung bis zur Ankunft des russischen Gesandten durch das EMD auf-rechduerhalten.
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Der Übergang der restlichen in der Schweiz verbliebenen Militärpersonen an das EJPD zur Entlastung des EMD war per Ende Juni 1946 abgeschlossen. Wegen der Gruppe Aserbaidschaner musste der Territorialdienst einen separaten Diensdweig aufrechterhalten. Bundesrat Kobelt drängte wegen der öffentlichen Kritik am Militärbudget darauf, die Armee von dieser Aufgabe zu befreien.83
Nachdem der erste sowjetische Gesandte seit den «beziehungslosen Zeiten», Anatolij Georgievič Kulaženkov, am 10. September 1946 in der Schweiz eingetroffen und am 16. September beglaubigt worden war, dauerte es – wie von den Schweizer Behörden befürchtet – nur wenige Tage, bis die Frage der Heimkehrverweigerer wieder auf die Tagesordnung gesedt wurde.84 Nach-dem Kulaženkov mehrmals gefordert hatte, die fraglichen Internierten nun doch an die Sowjetunion auszuliefern, erhielt er von Schweizer Seite ein Aide-Mémoire, in dem klar festgehalten wurde, dass die Schweiz keine internatio-nale Rechtsgrundlage hatte, um die Aserbaidschaner zwangsweise zu repatriieren. Die einzige Handlungsoption, die der Schweiz zu diesem Zeitpunkt geblieben sei, sei die der Ausschaffung der fraglichen Personen gewesen, jedoch «pour la destination qui lui convient».85 Die Weiterreise in ein anderes, für die Internierten geeignetes Land war für die Sowjetunion keine Option, sodass in diesem Punkt ein Konfliktpotenzial erhalten blieb.
Drei Wochen später beschloss der Bundesrat, die bisherigen Beschlüsse über die Internierung aufzuheben und damit dem EKIH die rechtliche Grundlage zu endiehen.86 Ausgehend von diesem Beschluss galten alle ehemaligen Internierten ab dem 1. Januar 1947 als Zivilflüchtlinge. In der Praxis war je¬doch die Frage der Zuständigkeit für die Aserbaidschaner verwaltungsintern weiterhin nicht geklärt.87 Der Vorsteher des EMD ersuchte das EPD erneut, die Frage des Verbleibs der Aserbaidschaner zu prüfen. Jedt konnte die Ent-scheidung nicht weiter hinausgeschoben werden. Schliesslich war zu diesem Zeitpunkt der russische Gesandte in der Schweiz installiert und aufgrund der Personalentlassungen im EMD musste das Lager Wöschnau, in dem die rund 350 Aserbaidschaner besammelt waren, vom Territorialkommando an die Gruppe Festungswesen übergeben werden.88
Im März 1947 änderte das EPD schliesslich seine Haltung. Bundesrat Petitpierre erachtete seine Zusicherung an Generalmajor Vicharev nach der Er-öffnung der sowjetischen Gesandtschaft in Bern als gegenstandslos und durch die AuAebung der Vollmachtenbeschlüsse konnte die andauernde Internie-rung der Aserbaidschaner nicht mehr gerechtfertigt oder gegen den Willen der anderen Departemente aufrechterhalten werden. Nachdem der Vorsteher des EPD den Sachverhalt mit seinem russischstämmigen Diplomaten, Alfred Zehnder, besprochen hatte, unterrichtete dieser die Polizeiabteilung über den Entscheid des Aussenministers: Trod der Hinfälligkeit der besonderen Zusi¬cherung an Vicharev wollte er davon absehen, die sowjetische Gesandtschaft darüber in Kenntnis zu seden, um einen Protest der sowjetischen Diplomaten zu vermeiden.89 Zehnder versicherte dem Leiter der Polizeiabteilung, Robert (ENDE VON Teil - 13)
(FOTO)| Eine Gruppe kaukasischer Internierter im Lager Attiswil, Frühjahr 1945. Quelle: CH-BAR#E5791#1000/949#2547* |
Es liegt nahe, dass diejenigen Internierten, die bereits vor 1947 ausserhalb des Lagers beispielsweise in der Landwirtschaft eingesedt worden waren, Kon-takt zur lokalen Bevölkerung hatten. Nach der Klassifizierung als Zivilflücht-linge 1947 galt das für alle in der Schweiz verbliebenen Aserbaidschaner. Aus dem Kontakt zur lokalen Bevölkerung und der fallweisen Unterbringung in Schweizer Familien entstanden indes auch Freundschaften, Liebesbeziehungen und sexuelle Kontakte.92 Dies führte bei einigen Personen dieser Gruppe zu einer veränderten Einstellung gegenüber der Schweiz und beeinflusste so¬mit auch ihre Ausreisebereitschaft im Jahr 1948.
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Während für die Schweiz klar war, dass für die Aserbaidschaner eine Rückkehr 50 in die Sowjetunion nicht in Frage kam, lag ihr dauerhafter Verbleib im Land auch nicht im Interesse der offiziellen Schweiz. Die einzige Möglichkeit, sichder unerwünscht verbliebenen ehemaligen Internierten zu entledigen, war die Ausschaffung in ein Land, welches den Auszuweisenden zumutbar war und zusagte.93 Selbst Oscar Schürch sah als Leiter der Flüchtlingssektion die Mehrheit der Aserbaidschaner als kaum assimilierbar an und bedauerte, dass diejenigen, die nicht weiterreisen wollten, meist recht primitive Leute und oft sogar Analphabeten waren. Es seien vor allem die «bessern Leute», die ausreisewillig waren.94
Das Ziel, diese Menschen aus dem Land zu schaffen und sie zugleich nicht durch eine Auslieferung an die Sowjetunion zu gefährden, kann retrospektiv als compassionate repression95 bezeichnet werden. Einerseits hat sich die Schweizer Politik bemüht, das Leben dieser Menschen zu schüden, weil bekannt war, dass gerade ihnen höchstwahrscheinlich bei einer Rückkehr der Tod drohte. Andererseits übte man psychologischen Druck auf die Aserbaidschaner aus, um sie zur Ausreise in einen Drittstaat zu bewegen.96
Als sich 1947 abzeichnete, dass eine Weiterreise möglich werden könnte, initiierte die aserbaidschanische Gruppe in der Schweiz eigenhändig den Kontakt zu den türkischen Behörden über die türkische Gesandtschaft.97 Die Nähe der aserbaidschanischen Sprache zum Türkischen und die Mehrheitsreligion des Islam sprachen zweifellos für die Destination zwischen dem Mittelmeer und dem Schwarzen Meer. Erneut diente Zejnalov als Verbindungsmann und Sprachrohr der ehemaligen Internierten zu den Behörden – doch diesmal zu den türkischen.98
Während sich noch 1947 beinahe alle Aserbaidschaner für eine Weiterreise in die Türkei ausgesprochen hatten, war im Frühjahr 1948 ungefähr ein Drittel der ehemaligen Internierten nicht mehr dazu bereit, die Schweiz zu verlassen.99 Als Grund dafür kann einerseits die Gewöhnung an den Lebensstandard in der Schweiz in Betracht gezogen werden: Wer in der Industrie arbeitete, verdiente erstmals wieder einen verhältnismässig guten Lebensunterhalt. Andererseits waren durch die Beziehungen zur einheimischen Bevölkerung auch Familien entstanden, sodass eine Ausreise für die ehemaligen Internierten nicht mehr oder nur mit Frau und Kind in Frage kam.100 (ENDE VON Teil - 14)
Nachdem sich die türkische Regierung bereit erklärt hatte, Flüchtlinge muslimischen Glaubens aus Europa aufzunehmen, reiste im Sommer 1947 eine Türkische Delegation in die Schweiz, um mit den hiesigen Behörden und den Einwanderungswilligen Kontakt aufzunehmen.101 In der Folge organisierte Oscar Schürch in Absprache mit dem schweizerischen Generalkonsulat in Genua, dem Politischen Departement, den Schweizerischen Bundesbahnen, der Sektion für Ein- und Ausfuhr und der Oberzolldirektion den Transport der Aserbaidschaner im Frühjahr 1948. Die Zusammenarbeit mit der Türkei erfolgte über den Delegierten der türkischen Einwanderungs- und Siedlungsbehörde, Cevdet Atasagun. Das türkische Dampfschiff Istanbul sollte am 4. Juni 1948 im Hafen von Genua verladebereit sein und für die zu Repatriierenden wurde ein kollektives Transitvisum vorbereitet.102 Zur Übernahme von zwei Dritteln der Reisekosten erklärte sich die International Refugee Organization (IRO)103 bereit,104 obschon die Schweiz erst im Folgejahr Mitglied der IRO wurde.105
Weil die sowjetischen Behörden früher oder später von der Ausreise der Aserbaidschaner in die Türkei erfahren hätten, entschied sich die Schweiz, die sowjetische Gesandtschaft in Bern über den bevorstehenden Transport in Kenntnis zu seden. Die sowjetischen Diplomaten reagierten zunächst nicht auf diese Note.106 Ende Mai 1948 ersuchte dann doch der sowjetische Attaché in Bern, Nikolaj Gvinadze, das Politische Departement um eine Gelegenheit, die aserbaidschanischen Flüchtlinge vor ihrer Abreise in die Türkei noch einmal treffen und zu ihnen sprechen zu dürfen.107 Das EJPD äusserte seine Bedenken, da es sich bei Gvinadze nicht nur um einen Diplomaten handelte, sondern um einen Offizier der politischen Geheimpolizei des sowjetischen Innenministe-riums.108 Bundesrat von Steiger gestattete den Besuch dennoch. Die Aserbaid¬schaner sollten aber darüber unterrichtet werden, dass sie, falls sie sich ge¬gen eine Ausreise in die Türkei entscheiden, weiterhin mit einer Ausschaffung aus der Schweiz rechnen müssten. Des Weiteren war es Bundesrat von Steiger gleichgültig, ob diejenigen Flüchtlinge, welche sich nicht für die Umsiedlung in die Türkei gemeldet hatten, zur Rückkehr nach Russland bearbeitet wurden.109
Am 4. Juni 1948 traten schliesslich 205 Aserbaidschaner, 18 Frauen und 7 Kinder die Reise in die Türkei an. Trod der Begleitung durch die von ihnen gewünschten Vertrauenspersonen der Schweizer Behörden herrschte während des Transportes noch eine gewisse Unruhe und Angst unter den ehemaligen Internierten: Sie fürchteten, dass in Genua sowjetische Beamte warten könnten, beruhigten sich aber bald, als die Schweizer Beamten mit ihnen im Zug Plad nahmen. Am nächsten Tag im Hafen von Genua, vor dem Auslaufen der Istanbul, gab es laut Oscar Schürch eine rührende Abschiedsszene und aufrichtige Danksagungen seitens der Aserbaidschaner.110 (ENDE VON Teil - 15)
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Schlussbetrachtungen
Obwohl die zuständigen Schweizer Behörden der Ansicht waren, dass die weniger wertvollen im Jahr 1948 nach wie vor in der Schweiz weilten, während die qualifizierten Elemente in die Türkei ausgereist waren,111 bemühte sich das EJPD entschieden darum, ihre Rückkehr in die Schweiz zu verhindern. Im Laufe des Jahres 1948 stellten mehrere ehemalige Internierte beim Schweizer Konsulat in Istanbul ein Gesuch um Einreise in die Schweiz. Paul Baechtold, Chef der Fremdenpolizei, hielt es für ausgeschlossen, dass man die Menschen anschliessend wieder aus der Schweiz «wegbringen» würde und unterstrich, dass für die Schweiz ein erhebliches Interesse bestand, den Aserbaidschanern unter keinen Umständen Visa zu erteilen.112
Die Schweiz sah sich in der Repatriierungsfrage der aserbaidschanischen Internierten zwischen 1945 und 1948 mit einer vielschichtigen Problematik konfrontiert. Die Aserbaidschaner stellten den Bundesrat vor eine departe-mentsübergreifende Herausforderung, die von innenpolitischen, nachkriegs-wirtschaftlichen, migrationspolitischen, völkerrechtlichen, humanitären und aussenpolitischen Faktoren beeinflusst wurde.
Während andere Soldaten, die mit den Nationalsozialisten kollaboriert hatten, an der Schweizer Grenze zurückgewiesen wurden, liess man die Aserbaidschaner in deutschen Uniformen passieren. Sie galten im Vergleich zu den anderen sowjetischen Internierten als besonders gefährdet bei einer möglichen Rückkehr in die Sowjetunion. Die Schweiz war sich dessen bewusst. Das hinderte sie jedoch nicht daran, andere Nicht-Heimkehrwillige – und insbesondere zwei von der Sowjetunion verfolgte Individuen – auszuliefern. Die eidgenössischen Behörden misstrauten, was die Aserbaidschaner angeht, den sowjetischen Generalamnestieversprechungen. Den Massenrepatriierungen anderer sowjetischer Internierter im Jahr 1945, die nach stalinistischem Verständnis genauso als Deserteure und Kollaborateure galten, standen die Schweizer Behörden hingegen nicht im Wege. Die Aserbaidschaner sind folglich auch in dieser Hinsicht als Sonderfall der Schweizer Internierungsgeschichte zu betrachten.
Um die drohende weltpolitische Isolation nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs abzuwenden und die Beziehungen zur Sowjetunion nach fast drei Jahrzehnten wieder aufzunehmen, war die schweizerische Aussenpolitik dar-auf ausgerichtet, die Wiederaufnahme der offiziellen Beziehungen zur bolsche-wistischen Grossmacht möglichst konfliktfrei und rasch zu realisieren. Die in der Schweiz internierten Sowjetbürger waren eine Möglichkeit, mit der sowje-tischen Führung in Kontakt zu treten. Die Verhandlungen mit der sowjetischen Militärdelegation über die Klärung der Lebensbedingungen und die Repatriierung der sowjetischen Internierten zeigten dem Bundesrat, dass sich eine wohlwollende und entgegenkommende Haltung der Schweiz auch positiv auf die Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen auswirken würde.
Die Verhandlungsweise der sowjetischen Vertreter schränkte den schweizerischen Handlungsspielraum allerdings deutlich ein und sedte die Schweizer Politik Ende Dezember 1945 unter erheblichen Zeitdruck. Die besondere Zusicherung Petitpierres bezüglich des Verfahrens mit den in der Schweiz verbliebenen Aserbaidschanern wurde vom EPD als Kompromisslösung dargestellt. Die als besonders gefährdet angesehenen Aserbaidschaner wurden vorerst nicht zwangsrepatriiert, mussten jedoch unter militärischer Bewa¬chung bleiben. Die schwächere Verhandlungsposition der Schweiz – auch in Zusammenhang mit der drohenden weltpolitischen Isolation – lässt jedoch den (ENDE VON Teil - 16)
Schluss zu, dass die vermeintliche Kompromisslösung eine Folge der unnachgiebigen Haltung der sowjetischen Führung und ihrer Vertreter bezüglich der Auslieferung der beiden sowjetischen Kriegsverbrecher und der in der Sowjetunion festgehaltenen Schweizer war.
Dass der Status der Aserbaidschaner bis zur AuAebung der Vollmachtenbe-schlüsse und ihrer Klassifikation als Zivilflüchtlinge ab 1947 nie abschliessend geklärt wurde, kann als Teil der Hinhaltetaktik der Schweizer Politik gegenüber der Sowjetunion eingeordnet werden. Sie war das Resultat moralischer und aussenpolitischer Überlegungen. Bundesrat Petitpierre weigerte sich, über die offene Repatriierungsfrage mit einer zweiten sowjetischen Militärdelegation zu verhandeln, und bestand darauf, dass sie erst nach der Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen wieder zum Verhandlungsgegenstand werden könne. 16. SONU
Nach damaliger Praxis waren die Aserbaidschaner, die in deutscher Uniform über die Schweizer Grenze gekommen waren, Kollaborateure der Nationalsozialisten. Hätte man sie in der Schweiz als solche klassifiziert, hätte man gegenüber der sowjetischen Führung die Anwesenheit von potentiellen Systemfeinden bestätigt, was den Druck auf die Schweiz bezüglich der Auslieferung erhöht hätte. In der Schweiz wusste man zu diesem Zeitpunkt, dass den Aserbaidschanern bei einer Rückkehr Lebensgefahr drohte. Zudem zeichnete sich durch die mehrfachen Selbsttötungsdrohungen ab, dass ihre Repa¬triierung nur unter Gewaltanwendung möglich gewesen wäre. Dies wollte der Bundesrat unbedingt vermeiden. Die definitive Ablehnung der Schweiz, die Aserbaidschaner unter Zwang in die Sowjetunion zu schaffen, erfolgte erst nach der Errichtung der sowjetischen Gesandtschaft in Bern. Die aussenpolitische Notwendigkeit der Wiederaufnahme von Beziehungen zur Sowjetunion durfte aus Sicht von Bundesrat Petitpierre auf keinen Fall gefährdet werden, weshalb mit einer definitiven Ablehnung zugewartet wurde.
Der Umgang mit den aserbaidschanischen Internierten in der Schweiz zwischen 1945 und 1948 kann – in Anlehnung an Didier Fassin – als compassionate repression bezeichnet werden. Einerseits kann die Nicht-Auslieferung der Aserbaidschaner an die Sowjetunion und die Suche nach einem für sie geeigneten Aufnahmeland als humanitärer Akt der Schweiz eingeordnet werden. Andererseits wurde am Transitprinzip festgehalten, sodass ein dauerhafter Verbleib der Aserbaidschaner in der Schweiz aufgrund der damals vorherrschenden Überfremdungsängste nicht in Frage kam. Auch der Umstand, dass die Gruppe wegen Petitpierres Zusicherung an die Sowjetunion vorerst interniert bleiben musste und ihr Bewegungsradius im Gegensad zu anderen fremden Militärpersonen eingeschränkt blieb, widerspricht dem rein humanitären Argument. Der Umgang der Schweiz mit den Aserbaidschanern war demnach nicht per se altruistisch, sondern mit innen und aussenpolitischen Nüdlichkeitserwägungen verbunden.
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